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Hinweisgebersystem

Karlshöhe Ludwigsburg

Das Hinweisgebersystem der Stiftung Karlshöhe Ludwigsburg

Kontaktdaten der Karlshöher Ombudsstelle

Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH
Hauptstraße 21
79227 Schallstadt

Email: karlshoehe@hinweisgeben.online
Telefonnummer: 0800/0000812

Link zum anonymen Hinweisgeberschutzportal:
https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/karlshoehe

Alle Mitarbeitenden der Stiftung Karlshöhe Ludwigsburg arbeiten nach den Grundsätzen unseres Leitbilds, um Menschen in vielfältigen Lebenssituationen Unterstützung, Beratung und Begleitung anbieten zu können. Dies leisten sie mit großem Engagement und auf hochprofessioneller Basis.

Gesetzeswidrige Handlungen – durch wen auch immer – können unseren Klient*innen, den Mitarbeitenden und letztlich der Stiftung Karlshöhe Schaden zufügen. Zur Prävention solcher Schäden setzt die Karlshöhe ein Hinweisgebersystem ein – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechts- u. Gesetzeslage.

Mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltsbüros (Ombudstelle) wird ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem (siehe Menüpunkt Erläuternde Hintergrundinformationen) zur Verfügung gestellt.

Über unser digitales Hinweisgebersystem, das extern bei der genannten Anwalts-Kanzlei liegt, können Betroffene schnell und einfach Bedenken zu rechtlich relevantem Fehlverhalten melden, das Auswirkungen auf unsere Stiftung, Mitarbeitende und dritte Personen haben. Die Meldungen an die Ombudsstelle kann auch per Telefon oder Email erfolgen (Adressen siehe oben).

Auf den Web-Seiten der Ombudsstelle wird umfassend über alle Schritte informiert.


Für die Karlshöhe gilt:

  • Untersuchungen werden mit absoluter Vertraulichkeit durchgeführt. Die Anonymität muss gesetzlich zu 100 Prozent gewahrt sein.
  • Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, soweit unser Hinweisgebersystem nicht missbraucht wird.
  • Niemand, der zu einer Untersuchung auf der Karlshöhe beiträgt, hat einen Nachteil zu befürchten.
  • Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung bis der Verstoß nachgewiesen ist.


Wie wird ein Hinweis bearbeitet?

Die Ombudsstelle wendet sich an eine interne Vertrauensperson der Karlshöhe mit dem Prüfungsauftrag von Meldungen auf Regelverstöße. Auch hierbei bleibt die Anonymität garantiert.
Erhärtet sich der Verdacht auf einen Regelverstoß oder ist dieser offensichtlich, entscheidet der Vorstand der Karlshöhe über zu ergreifende Maßnahmen, beispielsweise dienstrechtliche Maßnahmen und/oder die Meldung an eine Behörde sowie öffentliche Transparenz.


Das Meldeverfahren auf der Karlshöhe

Im Wesentlichen lässt sich das Meldeverfahren in vier Stufen unterteilen:

  • Information an die Ombudsstelle
  • Überprüfung durch interne Vertrauensperson
  • Ggf. Meldung an zuständige Behörde
  • Ggf. Meldung an die Öffentlichkeit

Hinweisgeber*innen sind nicht zur Einhaltung dieser Reihenfolge verpflichtet, jedoch wird empfohlen, zunächst die internen Kanäle zu nutzen bevor auf externe Behörden oder die Medien zugegangen wird.

Das Wichtigste zum HinSchG in Kürze