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Förderangebot
Arbeitserprobung
Nutzen Sie unsere individuelle Hilfe und pädagogische Unterstützung zur Vorbereitung Ihres Berufs- und Lebensweges!
Zielsetzung der Arbeitserprobung
Im Rahmen der Arbeitserprobung werden folgende Fragen geklärt: Eignung für eine Vollausbildung (nach § 25 BBiG) oder eine Ausbildung auf Helferebene (nach § 48 BBiG) und Abklärung von weiteren Fördermaßnahmen (z.B. Berufsvorbereitungsjahr).
Durchführung
10 Arbeitstage Erprobung im Berufsfeld Bürohelfer/in, Bürokaufmann/-frau und Verkäufer/in. Die Maßnahme ist in den Schul- und Ausbildungsablauf des ersten Ausbildungsjahrgangs integriert. Die Arbeitserprobung soll nach Möglichkeit in "Ausbildungsnähe", d.h. 6 bis 12 Monate vor Beginn der Ausbildung stattfinden.