- Wegweiser
- Die Karlshöhe
- Geschäftsbereiche
- Servicebereiche
- Unterstützen
- Diakonat & Studium
- Verantwortung
Für ein geordnetes und funktionierendes Miteinander
Hochschulgemeindeordnung
I. Selbstverständnis:
1. Die Hochschulgemeinde ist ein Angebot an allen Studierenden und DozentInnen der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. Sie möchte mit ihrem Programm das Leben und Studieren an der Hochschule ergänzen und bereichern.
2. Die Hochschulgemeinde ist offen für alle. Sie bietet eine Plattform auf der unterschiedlich denkende und glaubende Menschen miteinander ins Gespräch kommen können und geistliches Leben gefördert wird. Eine besonders wichtige Aufgabe sieht sie darin, die Studierenden in ihren persönlichen Entwicklungen und Umbrüchen zu begleiten.
3. Die Hochschulgemeinde möchte die Gemeinschaft an der Hochschule fördern und die Verbindung zu den Einrichtungen der Stiftung Karlshöhe stärken. Dabei spielen Feste und gottesdienstliche Feiern eine große Rolle. Die Suche nach gemeinsamen spirituellen Ausdrucksformen ist ihr ein besonderes Anliegen.
4. Die Hochschulgemeinde als Ort christlicher Freiheit lebt von der Beteiligung Vieler und ermöglicht unterschiedliche Formen der Partizipation.
II. Funktion des Hochschulgemeinderates:
• Programmplanung und Mitarbeit bei der Durchführung
• Etatverantwortung bei größeren Anschaffungen und Projekten
• Förderung der Kommunikation und des Miteinanders als MultiplikatorInnen innerhalb der eH
• Kontaktpflege zur und Vernetzung mit der Karlshöhe
• Konzeptionelle Überlegungen und Weiterentwicklung der Hochschulgemeindeordnung
III. Aktivitäten:
Die Hochschulgemeinde lebt durch die Mitarbeit verschieden begabter und geprägter Menschen. Dementsprechend vielfältig und unterschiedlich können und sollen die Angebote sein.
Auf folgenden Ebenen sollen Angebote realisiert werden:
• Gottesdienste und Andachten z.B. Semestereröffnungs- und schlussgottesdienst, Mittwochsandacht, Herzzentrumgottesdienst, ....
• Feste und Feiern z.B. Adventsnacht, Herbstfest, Hochschulfest, ....
• Kulturelle Angebote z.B. Ausstellungsbesuch, Film, ...
• Programmangebote z.B. Themenabend zu gesellschaftspolitischen, theologischen und berufspolitischen Themen, ...
• Kommunikation und Vernetzung z.B. Zusammenarbeit mit dem Diakonieverband (IG Studierende), ASTA, BBK, BDK, der Stiftung Karlshöhe, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Homepage), ....
• Förderung von gemeinschaftlichem Leben z.B. Spieleabend, Besenbesuch, Förderung von Hauskreisen, ...
• Begegnungm mit anderen eHs und Ausbildungsstätten, z.B. Moritzburg
IV. Verantwortungsstruktur:
1. Die Verantwortung für die Hochschulgemeinde tragen der Hochschulgemeinderat, der Studienwohnheimleiter (Leitung der Hochschulgemeinde per Dienstauftrag) sowie der theologische Leiter der Stiftung Karlshöhe.
2. Der Leiter der Hochschulgemeinde (Studienwohnheimleiter) wird von der Stiftung Karlshöhe benannt und beauftragt. Am jeweiligen Besetzungsverfahren wird der Hochschulgemeinderat beteiligt.
V. Zusammensetzung und Wahlverfahren des Hochschulgemeinderates
1. Der Hochschulgemeinderat setzt sich zusammen aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:
• dem Leiter der Hochschulgemeinde (Studienwohnheimleiter
+ Seelsorger an der eH)
• je einem Dozierenden aus den Fachbereichen I und II
• je einE StudierendeR aus jedem Studiengang jeden Semesters ohne Praxissemester
• eineR VertreterIn aus dem ASTA
• bis zu drei aus fachlich oder sachlichen Gründen zugewählten Mitgliedern
2. Die Benennung der Studierenden erfolgt – getrennt nach Studiengängen – in den jeweiligen Semestern. Der Hochschulgemeinderat bittet die beiden Fachbereichsräte um Entsendung von je einer/einem DozentIn.
3. Die HochschulgemeinderätInnen werden für ein Semester benannt.
4. Weitere Mitglieder der eH sind zur Mitarbeit (ohne Stimmrecht) herzliche eingeladen.
5. Der Hochschulgemeinderat konstituiert sich zu Anfang eines jeden Semesters neu.
VI. Finanzen
1. Für Sachkosten gewährt die Evang. Hochschule einen Zuschuss.
2. Die Personalkosten für den Leiter der Hochschulgemeinde trägt die Karlshöhe Ludwigsburg
VII. Inkrafttreten
Diese Hochschulgemeindeordnung wurde im Hochschulgemeinderat am 25. April 2007 vom Hochschulgemeinderat aktualisiert und tritt nach Zustimmung durch den Vorstand der Karlshöhe zum 01.06.2007 in Kraft.