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Über die Kinder- und Jugendhilfe Karlshöhe
Recht auf Hilfe zur Erziehung
Du bist in Not?
Du bist in Not und weißt nicht wohin? Du kannst aus unterschiedlichen Gründen nicht nach Hause gehen?
Wenn du unter 18 Jahren alt bist, kannst du dich in einem solchen Fall an das zuständige Jugendamt (Landratsamt Ludwigsburg) wenden. In den Abend und Nachtstunden sowie am Wochenende kannst du dich an die Polizei wenden. Diese nehmen dann Kontakt zum Jugendamt auf. Das Jugendamt wird mit dir über deine aktuelle Situation sprechen und dich dann ggf. in eine Inobhutnahme-Gruppe bringen.
Wenn du über 18 Jahre alt bist, kannst du dich zunächst an die Wohnungslosenhilfe wende, diese können dir ggf. einen Platz in einer Notunterkunft anbieten.
Hilfe zur Erziehung für Eltern
Hilfe zur Erziehung, die auch kurz Jugendhilfe genannt wird, ist eine gesellschaftliche Verpflichtung – wer Hilfe braucht, kann ein gesetzlich geregeltes Recht in Anspruch nehmen.
- Eltern haben ein Recht auf "Hilfen zur Erziehung" wenn sie das Gefühl haben, ihrem Erziehungsauftrag alleine nicht gerecht werden zu können.
- Eltern können einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" beim Jugendamt ihrer Stadt oder beim Landratsamt stellen. Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Förderung seiner Fähigkeiten und Begabungen.
- Es gibt eine Vielzahl von Hilfeangeboten unterschiedlicher Träger: Familien, Kinder und Jugendliche haben ein Wunsch- und Wahlrecht.
- Familien, Kinder und Jugendliche haben Mitspracherechte - ihre Entscheidung ist Grundlage für Jugendhilfe.
- Familien, Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Mitentscheidung über Ziele, Formen und Dauer von Jugendhilfe, ihre Entscheidung ist die zentrale Grundlage der Hilfeplanung.
- Bei einer drohender oder bestehenden Kindeswohlgefährdung haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf sofortige Hilfe in Form von Unterkunft, Versorgung und Betreuung.
Ihr erster Schritt, wenn sie im Landkreis Ludwigsburg leben:
SIe nehmen Kontakt über das Jugendamt auf:
Landratsamt Ludwigsburg
Sozial- und Jugendhilfe
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Fax: 07141 144-396
E-Mail: mail@landkreis-ludwigsburg.de
www.landkreis-ludwigsburg.de
Sollten Sie in einem anderen Landkreis leben und dort ihre Meldeadresse haben, müssen sie sich an das dortige Jugendamt wenden.
Über die Beratung in Ihrem Jugendamt werden sie den Weg zu uns finden können wie in den 5 folgenden Punkten beschrieben.
- Ihr zuständiges Jugendamt kommt mit ihnen überein, dass eine Maßnahme zu "Hilfe zur Erziehung" notwendig ist.
- Sie als Sorgeberechtigten und ihr Kind haben dann ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Einrichtung.
- Ihr zuständiges Jugendamt macht für sie die Anfrage bei uns, wenn ihr Jugendamt mit uns kooperieren möchte.
- Bei der Möglichkeit zur Aufnahme bei uns werden Infotermine vereinbart und sie
und ihr Kind schauen sich die Einrichtung an
wahrscheinlich in Begleitung Ihres Jugendamts. - Wenn dann die in Frage kommende Wohngruppe
und ihr Kind
und sie
und ihr Jugendamt die Aufnahme bei uns befürworten,
dann kann diese Maßnahme bei uns starten
- Ambulante Familienhilfe, bei der unsere Mitarbeitenden zu ihnen nach Hause kommen, bieten wir ausschließlich im Landkreis Ludwigsburg an.
Welches ihr zuständiges Jugendamt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- In der Regel finden sie ihr Jugendamt in Ihrer Kreisstadt.
Manchmal gibt es Außenstellen in großen Kreisstädten. - Haben Sie und Ihr Kind schon Jugendhilfeleistungen nach Sozialgesetzbuch 8 §§ 27ff in Anspruch genommen, dann kann unter gewissen Umständen schon eine Zuständigkeit beim bisher gewährenden Jugendamt liegen - auch wenn Sie aktuell dort weggezogen sind. Dies müssen allerdings sie selber mit dem nächsten Jugendamt klären.