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Gremien

Karlshöher Diakonieverband

Die Gremien

Der Verbandstag

Der Verbandstag ist die zentrale Veranstaltung des Karlshöher Diakonieverbandes. Er dient vor allem der Förderung der geistlichen Verbundenheit und des gemeinschaftlichen Lebens.

Ordnungsgemäße Aufgaben des Verbandstags sind Beschlussfassung über die Verbandsordnung:

  • Entgegennahme der Berichte der Vorstandes und der Delegiertenversammlung
  • Wahl der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden auf sechs Jahre.
  • Abstimmung über die Auflösung des Verbandes.

Der Verbandstag findet mindestens einmal im Jahr auf der Karlshöhe statt. Die/der Vorsitzende leitet den Verbandstag.

Eingeladen sind alle Mitglieder, deren Angehörige, die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vorstandes der Stiftung Karlshöhe, die Lehrenden und Studierenden der Ausbildungsgänge zur Diakonin/zum Diakon auf der Karlshöhe.



Die Delegiertenversammlung

In der Delegiertenversammlung treten die Vertreterinnen und Vertreter des Karlshöher Diakonieverbandes zusammen. Sie ist das auf jeweils vier Jahre gewählte leitende Organ des Karlshöher Diakonieverbandes. Ihre Beratungen und Beschlüsse sind für den Karlshöher Diakonieverband bindend. Sie tritt jährlich mindestens dreimal auf schriftliche Einladung der/des Vorsitzenden zusammen. Die/der Vorsitzende des Karlshöher Diakonieverbandes leitet die Versammlung. Die Sitzungen sind für Mitglieder öffentlich. 

Aufgaben der Delegiertenversammlung sind vor allem:

  • Beratung und Beschlussfassung zu aktuellen Fragen und Arbeitsvorhaben
  • Ausarbeitung von Richtlinien für die Arbeit des Karlshöher Diakonieverbandes
  • Beratung über die Entwicklung der Stiftung Karlshöhe
  • Beratung über die Entwicklung der Ausbildung zur Diakonin und zum Diakon
  • Beschlussfassung über die Durchführung und Verfahrensweisen bei Mitgliederentscheiden
  • Vorbereitung und Durchführung des Verbandstags
  • Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans · Aufnahme von Initiativgruppen auf deren Antrag
  • Aufnahme von Fachbereichen auf deren Antrag
  • Feststellung der Beendigung von Initiativgruppen und Fachbereichen
  • Beratung bzw. Beschlussfassung bei Aufnahme, Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern
  • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes des Diakonieverbandes.
  • Wahlen:
    - der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers
    - der Verbandsreferentin/des Verbandsreferenten
    - der/des Vorsitzenden des Finanzausschusses und der übrigen Mitglieder des Finanzausschusses
    - der Schriftleiterin/des Schriftleiters der Verbandszeitschrift
    - von Vertreterinnen/Vertretern in den Vorstand
    - der Delegierten in die Hauptversammlung des VEDD
    - von Ehrenmitgliedern.
  • Bildung von Ausschüssen.

Der Delegiertenversammlung gehören an:

  • Je Bezirk, je Fachbereich und je Initiativgruppe eine Delegierte oder ein Delegierter für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode der Delegiertenversammlung. Die Wahl der Delegierten wird in den Bezirken, Fachbereichen und Initiativgruppen geregelt.
  • Die Mitglieder des Vorstands des Karlshöher Diakonieverbandes
  • die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter der Diakoninnen/ Diakonenausbildung
  • die Leiterin/der Leiter des Studienwohnheims der Karlshöhe
  • die von der Delegiertenversammlung zugewählten Ehrenmitglieder.


Der Vorstand

Der Vorstand leitet den Karlshöher Diakonieverband im Rahmen seiner Zuständigkeit.
Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. 

Seit November 2011 ist Horst Haar Vorsitzender des Diakonieverbandes.

Zu den Aufgaben des Vorstands gehören vor allem:

  • Behandlung von Grundsatzfragen
  • Vorbereitung der Delegiertenversammlungen
  • Koordinierung der Verbandsarbeit
  • Verbindung zur Stiftung Karlshöhe
  • Vertretung des Verbandes nach innen und außen
  • Umsetzung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung
  • Aufstellung des Haushaltsplanes zur Vorlage in der Delegiertenversammlung
  • Berufung von Arbeitsgruppen und Ausschüssen
  • Festlegung der Stellenbeschreibung und Dienstanweisung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers
  • Festlegung der Stellenbeschreibung und Dienstanweisung der Verbandsreferentin/des Verbandsreferenten.

Dem Vorstand gehören an:

Mit Sitz und Stimme:

  • Die/der Vorsitzende des Karlshöher Diakonieverbandes
  • die Theologische Leiterin/der Theologische Leiter der Stiftung Karlshöhe
  • eine Diakonin, die von den Diakoninnen des Verbandes gewählt wird
  • der/die Vorsitzende des Finanzausschusses des Karlshöher Diakonieverbandes
  • drei Personen, die von der Delegiertenversammlung aus ihrer Mitte gewählt sind

Mit Sitz ohne Stimme:

  • Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer
  • die Referentin/der Referent des Verbandes
  • die Diakonische Leiterin/der Diakonische Leiter