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Kinder- und Jugendhilfe

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Erziehungsstelle

Die Erziehungsstelle ist eine eigenständige Hilfeform der Kinder- und Jugendhilfe Karlshöhe.
Erziehungsstelle steht für professionelle Erziehung (§ 34 SGB VIII) im privaten Rahmen, sprich in einer Familie. Ein Familienmitglied verfügt über eine pädagogische Qualifikation und wird für die Erziehungsarbeit bei der Karlshöhe Ludwigsburg angestellt.
Für bestimmte Kinder ist die Aufnahme in einer Erziehungsstelle die geeignetste Form der Hilfe. Sie ist weder ein Ersatz für Gruppenerziehung noch für eine Pflegestelle.
Die Verweildauer in der Erziehungsstelle variiert je nach Bedarf und Hilfeplanabsprache. Die Maßnahme Erziehungsstelle findet sowohl als adäquate Überbrückung bei vorübergehenden Krisen in der Herkunftsfamilie (z.B. Sucht, Scheidung etc.) Anwendung als auch bei mittel- und längerfristigen Maßnahmen, die, sofern eine Rückführung in die Familie nicht möglich wird, bis zur Berufsausbildung und Verselbständigung dauern kann.
Intensive die Maßnahme begleitende Arbeit mit der Herkunftsfamilie ermöglicht die Überbrückung beider Erlebniswelten für das Kind, beugt möglicher Entfremdung vor und ist Voraussetzung für gewollte und gelingende Rückführung.
Bei der Auswahl der Erziehungsstellenfamilien gelten hohe Anforderungen in Bezug auf persönliche Reife, positives Familiengefüge, Fähigkeit zur Konfliktbearbeitung und Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und dem/der Erziehungsstellenberatenden.
Die Erziehungsstelle hält ein bis maximal zwei Plätze bereit.
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch die Kinder- und Jugendhilfe Karlshöhe, nach Übereinkunft mit allen Beteiligten.

 

Kirchberg a. d. Murr, Kirchheim a. N., Sternenfels

Rolf Walter-Planker
Auf der Karlshöhe 11
71638 Ludwigsburg
Telefon (07141) 965-343
Telefax (07141) 965-359
E-Mail   Rolf.Walter-Plankerkarlshoehe.de

 

Für wen ist die Erziehungsstelle besonders geeignet?

Das Angebot der Erziehungsstelle richtet sich an Kinder und deren Familien, die ihren Bedarf an erzieherischer Unterstützung und Förderung mit dem Jugendamt abgeklärt haben und als Konsequenz einer verantwortlichen Ausgestaltung des Rechtes auf Erziehung,
(SGB VIII § 1) nur Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen (SGB VIII § 34) angezeigt ist. Die Erziehungsstelle erscheint als die geeignetste Hilfeform insbesondere für
- Kinder mit Beziehungsstörungen (Beziehungsabbrüchen)
- Kinder mit psychosomatischen Auffälligkeiten
- Kinder mit (besonderen) Gewalterfahrungen
- Kinder die in einer „Gruppe“ überfordert wären
Durch den überschaubaren Rahmen und das familiäre Bezugssystem, wird den Kindern der Aufbau von Vertrauen erleichtert und ihnen Bindungsfähigkeit ermöglicht. Probleme, die aus ungeklärten Konflikten in der bisherigen Beziehungsstruktur, aus Beziehungsabbrüchen, Rollenkonfusionen, Geborgenheitsdefiziten und ähnlichem erwachsen sind, werden gezielt unter Einbeziehung fachlicher Hilfe aufgearbeitet.
Besondere Unterstützung und Förderung erfahren die Kinder bei ihrer Identitätsfindung und beim Aufbau einer tragfähigen, schulischen und beruflichen Perspektive.

Jubiläum 2007:  10 Jahre Erziehungsstellen

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